🧾 Ratgeber · E-Rechnung

E-Rechnungspflicht einfach erklärt: Fristen, Formate und was Ihr Betrieb jetzt tun muss

sigodata Ratgeber · Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Die kurze Antwort: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, wenn es Rechnungen von anderen Unternehmen bekommt. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen zu versenden, kommt schrittweise bis 2028. Und wichtig: Ein normales PDF ist keine E-Rechnung.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der EU-Norm EN 16931, den Buchhaltungsprogramme automatisch einlesen können. Die zwei üblichen Formate in Deutschland:

Ein einfaches PDF aus Word oder dem Rechnungsprogramm erfüllt die Anforderungen nicht – ihm fehlt der strukturierte Datenteil.

Welche Fristen gelten?

Ab wannWas gilt (B2B im Inland)
seit 01.01.2025Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können – ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Papier- und PDF-Rechnungen sind übergangsweise weiter erlaubt.
ab 01.01.2027Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
ab 01.01.2028Versandpflicht für alle Unternehmen im B2B-Geschäft.

Ausnahmen gibt es u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Leistungen an Privatkunden – und Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen selbst keine E-Rechnungen ausstellen, empfangen können müssen sie sie trotzdem.

Häufiges Missverständnis: „Das betrifft mich erst 2028." Die Empfangspflicht gilt schon jetzt – wenn Ihr Lieferant Ihnen heute eine XRechnung schickt, müssen Sie damit umgehen können. Und wer früh auf ZUGFeRD umstellt, erspart sich den Stress zum Stichtag.

Was sollte ein kleiner Betrieb jetzt konkret tun?

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Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 praxisnah wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.