E-Rechnungspflicht einfach erklärt: Fristen, Formate und was Ihr Betrieb jetzt tun muss
Die kurze Antwort: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, wenn es Rechnungen von anderen Unternehmen bekommt. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen zu versenden, kommt schrittweise bis 2028. Und wichtig: Ein normales PDF ist keine E-Rechnung.
Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der EU-Norm EN 16931, den Buchhaltungsprogramme automatisch einlesen können. Die zwei üblichen Formate in Deutschland:
- XRechnung: eine reine XML-Datei – maschinenlesbar, aber für Menschen unleserlich. Standard bei öffentlichen Auftraggebern.
- ZUGFeRD: das Hybrid-Format – außen eine ganz normale PDF-Rechnung zum Anschauen, innen die eingebetteten XML-Daten. Für kleine Betriebe meist die praktischste Wahl, weil der Kunde weiterhin eine lesbare Rechnung bekommt.
Ein einfaches PDF aus Word oder dem Rechnungsprogramm erfüllt die Anforderungen nicht – ihm fehlt der strukturierte Datenteil.
Welche Fristen gelten?
| Ab wann | Was gilt (B2B im Inland) |
|---|---|
| seit 01.01.2025 | Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können – ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Papier- und PDF-Rechnungen sind übergangsweise weiter erlaubt. |
| ab 01.01.2027 | Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. |
| ab 01.01.2028 | Versandpflicht für alle Unternehmen im B2B-Geschäft. |
Ausnahmen gibt es u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Leistungen an Privatkunden – und Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen selbst keine E-Rechnungen ausstellen, empfangen können müssen sie sie trotzdem.
Was sollte ein kleiner Betrieb jetzt konkret tun?
- Empfang sicherstellen: Eine feste E-Mail-Adresse für Eingangsrechnungen festlegen und E-Rechnungen dort archivieren (revisionssicher, wie andere Belege auch).
- Eigenes Rechnungsprogramm prüfen: Kann es ZUGFeRD oder XRechnung ausgeben? Viele Programme können es inzwischen – oft muss es nur aktiviert werden.
- Bestands-PDFs umwandeln: Wenn Ihr Programm (noch) kein ZUGFeRD kann, lassen sich vorhandene PDF-Rechnungen mit einem Konverter in konforme Hybrid-Rechnungen umwandeln – ohne das gewohnte System zu wechseln.
- Steuerberater fragen: Klären Sie, in welchem Format Ihr Steuerbüro die Belege am liebsten bekommt – das spart doppelte Arbeit.
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Zum ZUGFeRD-Konverter →Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 praxisnah wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.