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Datenschutzerklärung für Handwerksbetriebe: Pflicht, Inhalt, häufige Fehler

sigodata Ratgeber · Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Die kurze Antwort: Ja, jede geschäftliche Website braucht eine Datenschutzerklärung – auch die Ein-Seiten-Visitenkarte des Drei-Mann-Betriebs. Die Pflicht kommt aus Art. 13 DSGVO: Wer personenbezogene Daten verarbeitet (und das tut jede Website schon durch Server-Logfiles), muss die Besucher darüber informieren. Eine fehlende oder veraltete Datenschutzerklärung gehört zu den häufigsten Abmahngründen für kleine Betriebe – und ist von jedem Abmahner in Sekunden von außen erkennbar.

Was muss in die Datenschutzerklärung?

Der Inhalt richtet sich danach, was Ihre Website tatsächlich tut. Der Grundstock:

Die 5 häufigsten Fehler (und Abmahngründe)

1. Kopierte Erklärung, die nicht zur Website passt

Der Klassiker: eine von einer anderen Seite kopierte Erklärung, die Dienste beschreibt, die es gar nicht gibt – und die echten (Kontaktformular, Maps) verschweigt. Das ist doppelt angreifbar.

2. Google Fonts & Co. ohne Hinweis und Einwilligung

Extern geladene Schriften, Karten und Videos übertragen die IP-Adresse der Besucher an Google & Co. – dazu gab es bereits Abmahnwellen. Entweder lokal einbinden, per Zwei-Klick-Lösung nachladen oder sauber in Einwilligung und Erklärung aufnehmen.

3. Tracking ohne Cookie-Banner mit echter Blockierung

Analytics oder Pixel, die schon vor dem Klick auf „Akzeptieren" laden, verstoßen gegen § 25 TDDDG. Ein Banner, das nur dekorativ ist, hilft nicht – die Dienste müssen tatsächlich blockiert sein, bis eingewilligt wurde.

4. Veralteter Stand

Neue Website, neues Formular, neuer Newsletter – aber die Erklärung ist von 2019. Prüfen Sie die Erklärung bei jeder Website-Änderung mit.

5. Nicht von jeder Seite erreichbar

Impressum und Datenschutzerklärung müssen von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar sein – der übliche Platz ist der Footer.

Übrigens: Die Datenschutzerklärung ist nur die sichtbare Spitze. Dahinter verlangt die DSGVO auch ein Verarbeitungsverzeichnis, Vertraulichkeitsverpflichtungen der Mitarbeiter und einen Prozess für Datenpannen – Dinge, die man von außen nicht sieht, die eine Behörde aber als Erstes anfordert.

Wie finde ich heraus, wo mein Betrieb steht?

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Hinweis: Dieser Artikel gibt praxisbewährte Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.